Private Kassen übernehmen im günstigen Fall einen großen Teil der Kosten. Wichtig ist es, VOR dem Beginn der Therapie die Träger zu informieren. Sie verfügen bereits über eine Zusatzversicherung, die Heilpraktiker Leistungen einschließt, oder Sie schließen eine Zusatzversicherung ab. Lassen Sie sich diesbezüglich unverbindlich beraten.

Wenn nicht anders besprochen gelten folgende Preise:

Einzeltherapie
87,50
  • 50 Minuten
  • Einzelgespräch
Einzeltherapie
128,00
  • 75 Minuten
  • Einzelgespräch
Einzeltherapie
170,-
  • 100 Minuten
  • Einzelgespräch

 

Paartherapie
105,50
  • 50 Minuten
  • Paargespräch
Paartherapie
155,00
  • 75 Minuten
  • Paargespräch
Paartherapie
200,00
  • 100 Minuten
  • Paargespräch

 

Laut Gebührenverordnung  der Psychotherapeuten werden von den kassenzugelassenen Psychotherapeuten für eine 50-minütige Sitzung Verhaltenstherapie/ Psychotherapie 100,33 € (2,3-facher Satz) bzw. 153,00 € (3,5-facher Satz) abgerechnet.
Da liegt meine Praxis immer noch weit unter dem allgemein gültigen Abrechnungsniveau.
 
Aufgrund der allgemeinen Entwicklung des Kostenapparates zur Führung einer Psychotherapeutischen Praxis müssen wir unsere Kosten und Gebühren leider anpassen.
Wir haben jedoch mehrere zeitliche Modelle mit entsprechender Preisreduzierung aufgenommen, diese können Sie im Vorfeld bei der Terminabsprache dann frei wählen.

 

Therapiekosten, die Sie selbst bezahlen, können Sie steuerlich geltend machen. Sie werden als außergewöhnliche Belastung meist anerkannt (§ 13 Abs. 3 SGB V). Sie sind nicht an Standard Therapieverfahren gebunden. Die Daten werden nicht an die KV übermittelt.

Für die Gesetzlichen Krankenversicherer gelten Heilpraktiker (für Psychotherapie) in aller Regel  n i c h t  als „Leistungserbringer“ im Sinne des Sozialgesetzbuches. Deshalb werden von den Gesetzlichen Krankenkassen die meisten Anträge auf eine außervertragliche Psychotherapie nach §13 13 SGB V abgelehnt, wenn der Therapeut ein Heilpraktiker (für Psychotherapie) ist.

SCROLL TO TOP